Wohngeld Tabelle: Einkommensgrenzen & Höchstbeträge nach Mietenstufe 2026

Das Wohngeld ist auch 2026 eine wichtige Unterstützung für Haushalte mit niedrigerem Einkommen, die ihre Wohnkosten nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen können. Wie hoch der Anspruch ausfällt, hängt vor allem von Haushaltsgröße, wohngeldrechtlichem Einkommen, Miete beziehungsweise Belastung und der Mietenstufe des Wohnortes ab.

Seit der Wohngeld-Fortschreibung zum 1. Januar 2025 gelten höhere Höchstbeträge. Für 2026 sind diese Werte weiterhin maßgeblich. Eine weitere automatische Fortschreibung erfolgt nach den gesetzlichen Regeln erst zu den entsprechenden Anpassungsterminen. (BMWSB)

Wichtig ist jedoch: Diese Tabellenwerte sind keine Garantie für einen bestimmten Wohngeldbetrag. Entscheidend sind immer die individuelle Einkommensberechnung, die tatsächliche berücksichtigungsfähige Miete, die Haushaltszusammensetzung und weitere persönliche Faktoren.

Wohngeld 2026: Die wichtigsten Werte im Überblick

Für die Berechnung wird nicht einfach die komplette Warmmiete angesetzt. Ausgangspunkt ist grundsätzlich die Bruttokaltmiete. Dazu kommen gesetzlich festgelegte Komponenten für Heizkosten und Klima. Die tatsächlich berücksichtigungsfähige Wohnkostenbelastung ist deshalb nicht identisch mit dem im Gesetz genannten reinen Miethöchstbetrag. (BMWSB)

Die reinen gesetzlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung betragen 2026:

Haushaltsmitglieder Mietenstufe I II III IV V VI VII
1 361 € 408 € 456 € 511 € 562 € 615 € 677 €
2 437 € 493 € 551 € 619 € 680 € 745 € 820 €
3 521 € 587 € 657 € 737 € 809 € 887 € 975 €
4 608 € 686 € 766 € 858 € 946 € 1.035 € 1.139 €
5 694 € 782 € 875 € 982 € 1.080 € 1.183 € 1.302 €
jedes weitere Mitglied +82 € +94 € +106 € +119 € +129 € +149 € +163 €

Diese Werte stammen aus Anlage 1 zu § 12 WoGG. (Gesetze im Internet)

Was bedeutet die Mietenstufe?

Deutschland wird beim Wohngeld in sieben Mietenstufen von I bis VII eingeteilt. Mietenstufe I steht für ein vergleichsweise niedriges regionales Mietniveau, während Mietenstufe VII die höchsten durchschnittlichen Mietniveaus abbildet.

Dadurch kann beispielsweise ein Einpersonenhaushalt in einer Gemeinde der Mietenstufe VII eine deutlich höhere Miete im Rahmen der Berechnung berücksichtigt bekommen als ein vergleichbarer Haushalt in Mietenstufe I. (BMWSB)

Welche Mietenstufe für den eigenen Wohnort gilt, lässt sich über den offiziellen Wohngeldrechner des Bundes prüfen.

Wohngeld-Plus-Rechner des Bundes

Einkommensgrenzen beim Wohngeld 2026

Eine häufige Frage lautet: Wie viel darf man verdienen, um noch Wohngeld zu bekommen?

Eine einzige Einkommensgrenze für ganz Deutschland gibt es nicht. Die Grenze hängt unter anderem von der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe ab. Außerdem wird beim Wohngeld nicht einfach das Bruttoeinkommen verwendet. Aus dem Einkommen können beispielsweise bestimmte Pauschalen und Abzüge berücksichtigt werden. (BMWSB)

Zur Orientierung zeigt die folgende Tabelle die monatlichen Einkommensobergrenzen für 2026 bei einem bis fünf Haushaltsmitgliedern:

Haushaltsgröße Mietenstufe I Mietenstufe II Mietenstufe III Mietenstufe IV Mietenstufe V Mietenstufe VI Mietenstufe VII
1 Person 1.443 € 1.477 € 1.509 € 1.541 € 1.568 € 1.593 € 1.619 €
2 Personen 1.953 € 1.996 € 2.037 € 2.080 € 2.114 € 2.147 € 2.181 €
3 Personen 2.453 € 2.504 € 2.552 € 2.600 € 2.640 € 2.678 € 2.717 €
4 Personen 3.324 € 3.391 € 3.452 € 3.516 € 3.570 € 3.619 € 3.671 €
5 Personen 3.822 € 3.894 € 3.962 € 4.032 € 4.089 € 4.143 € 4.200 €

Die Werte sind als monatliches wohngeldrechtliches Gesamteinkommen zu verstehen und nicht als einfache Brutto-Gehaltsgrenze. Je nach Steuer- und Sozialversicherungsabgaben kann das dafür erforderliche Bruttoeinkommen deutlich höher liegen. (wohngeld.org)

Beispiel: Einpersonenhaushalt 2026

Eine alleinstehende Person wohnt in einer Gemeinde der Mietenstufe III. Für einen Einpersonenhaushalt beträgt der reine Miethöchstbetrag dort 456 Euro.

Die Einkommensobergrenze liegt beim wohngeldrechtlichen Einkommen bei rund 1.509 Euro monatlich. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass bei 1.509 Euro Einkommen noch ein bestimmter Wohngeldbetrag ausgezahlt wird.

Denn die tatsächliche Höhe wird mit der gesetzlichen Wohngeldformel berechnet. Steigt das Einkommen, sinkt grundsätzlich der Wohngeldanspruch. Gleichzeitig spielen die tatsächliche Bruttokaltmiete und die berücksichtigungsfähigen Zuschläge eine Rolle. (Gesetze im Internet)

Klimakomponente erhöht die berücksichtigungsfähige Miete

Bei der Betrachtung der Wohngeld-Höchstbeträge sollte man zwischen dem reinen Höchstbetrag nach § 12 WoGG und dem tatsächlich berücksichtigungsfähigen Betrag unterscheiden.

Zusätzlich zur Grundkomponente gibt es eine Klimakomponente. Sie beträgt 2026 beispielsweise:

Haushaltsmitglieder Klimakomponente monatlich
1 19,20 €
2 24,80 €
3 29,60 €
4 34,40 €
5 39,20 €
jedes weitere Mitglied +4,80 €

Damit kann bei einem Einpersonenhaushalt der Höchstbetrag beispielsweise um 19,20 Euro steigen. Für Mietenstufe III ergibt sich aus 456 Euro Grundbetrag plus 19,20 Euro Klimakomponente ein Betrag von 475,20 Euro, bevor weitere gesetzliche Komponenten berücksichtigt werden. (Gesetze im Internet)

Auch Heizkosten werden berücksichtigt

Die tatsächlichen Heizkosten werden beim Wohngeld nicht einfach in voller Höhe zur Miete addiert. Das Wohngeldrecht arbeitet stattdessen mit einer pauschalen Heizkostenkomponente.

Das bedeutet: Die Bruttokaltmiete bleibt die eigentliche Mietgröße, während die Heizkostenkomponente bei der Berechnung zusätzlich berücksichtigt wird. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. (BMWSB)

Das erklärt auch, warum moderne Wohngeldtabellen teilweise höhere „Gesamthöchstbeträge“ ausweisen als die reinen Werte aus Anlage 1 des Wohngeldgesetzes.

Was zählt als Einkommen?

Beim Wohngeld wird ein eigenes wohngeldrechtliches Einkommen ermittelt. Dabei können unter anderem folgende Einnahmen relevant sein:

  • Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Renten
  • bestimmte Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • bestimmte Kapitalerträge
  • weitere gesetzlich relevante Einnahmen

Von den Einnahmen können wiederum bestimmte Beträge abgezogen werden. Dazu gehören beispielsweise Werbungskosten und pauschale Abzüge für Steuern sowie Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. (wohngeld.org)

Deshalb sollte man eine Wohngeld-Einkommensgrenze niemals direkt mit dem monatlichen Bruttogehalt gleichsetzen.

Welche Abzüge sind möglich?

Je nach persönlicher Situation können erhebliche Abzüge vom Einkommen entstehen. Besonders relevant ist der pauschale Abzug von:

  • 10 Prozent bei bestimmten Steuer- oder Versicherungsbelastungen,
  • 20 Prozent bei bestimmten Kombinationen von Pflichtbeiträgen,
  • 30 Prozent, wenn entsprechende Pflichtbeiträge und Einkommensteuer anfallen.

Dadurch kann das für die Wohngeldberechnung maßgebliche Einkommen deutlich unter dem tatsächlichen Bruttoeinkommen liegen. (wohngeld.org)

Darüber hinaus können bestimmte Freibeträge beispielsweise für Alleinerziehende, Kinder oder Menschen mit Schwerbehinderung berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn die Miete höher als der Höchstbetrag ist?

Eine hohe Miete führt nicht automatisch dazu, dass kein Wohngeld gezahlt werden kann.

Liegt die tatsächliche Miete beispielsweise über dem für Haushaltsgröße und Mietenstufe vorgesehenen Höchstbetrag, wird bei der Berechnung lediglich der gesetzliche Höchstbetrag berücksichtigt. Die darüber hinausgehende Miete erhöht den Wohngeldanspruch nicht weiter. (BMWSB)

Ein Beispiel:

Eine alleinstehende Person in Mietenstufe III zahlt 600 Euro Bruttokaltmiete. Der reine Höchstbetrag beträgt 456 Euro. Für die Berechnung wird daher nicht die komplette Miete von 600 Euro berücksichtigt, sondern nur der gesetzlich relevante Betrag einschließlich der vorgesehenen Komponenten.

Mietenstufen 2026: Warum Großstädte häufig höhere Werte haben

Die Mietenstufe soll die unterschiedlichen regionalen Wohnkosten abbilden. Gemeinden mit höheren durchschnittlichen Mieten werden entsprechend höher eingestuft.

Dabei gilt grundsätzlich:

  • Mietenstufe I: unterdurchschnittliches Mietniveau
  • Mietenstufe II: leicht unterdurchschnittliches Mietniveau
  • Mietenstufe III: ungefähr bundesdurchschnittliches Niveau
  • Mietenstufe IV: überdurchschnittliches Niveau
  • Mietenstufe V: deutlich überdurchschnittliches Niveau
  • Mietenstufe VI: hohes Mietniveau
  • Mietenstufe VII: sehr hohes Mietniveau

Die Zuordnung erfolgt anhand amtlicher Daten und unterscheidet zwischen größeren Gemeinden und kleineren Gemeinden beziehungsweise Kreisen. (BMWSB)

Die aktuell geltende Übersicht der Gemeinden findet sich in der Wohngeldverordnung.

Wohngeldverordnung – Mietenstufen der Gemeinden

Wohngeld 2026 für Familien

Mit zunehmender Haushaltsgröße steigen sowohl die zulässigen Einkommensgrenzen als auch die berücksichtigungsfähigen Höchstbeträge für die Miete.

Beispiel Mietenstufe V:

Haushaltsgröße Einkommensgrenze reiner Miethöchstbetrag
1 Person 1.568 € 562 €
2 Personen 2.114 € 680 €
3 Personen 2.640 € 809 €
4 Personen 3.570 € 946 €
5 Personen 4.089 € 1.080 €

Die Einkommenswerte beziehen sich auf das wohngeldrechtliche Einkommen. Die Miethöchstbeträge stammen aus Anlage 1 zum Wohngeldgesetz. (Gesetze im Internet)

Wer kann Wohngeld erhalten?

Wohngeld kommt insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen infrage, die ihre Wohnkosten grundsätzlich aus eigenen Mitteln tragen, aber dabei Unterstützung benötigen.

Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss. Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum können unter bestimmten Voraussetzungen einen Lastenzuschuss erhalten. (Staatsministerium Bayern)

Gleichzeitig gibt es Personen, die wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sein können. Deshalb sollte immer geprüft werden, welche Leistung im konkreten Fall zuständig ist.

Wohngeld online berechnen

Für eine erste Einschätzung eignet sich der offizielle Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Dort können unter anderem Postleitzahl, Haushaltsgröße, Einkommen und Bruttokaltmiete eingegeben werden.

Offizieller Wohngeld-Plus-Rechner 2026

Das Ergebnis des Rechners ist allerdings nur eine Orientierung. Eine verbindliche Entscheidung über den Wohngeldanspruch trifft die zuständige Wohngeldbehörde. (BMWSB)

Fazit: Einkommensgrenzen und Höchstbeträge beim Wohngeld 2026

Die Wohngeld Tabelle 2026 zeigt, dass sowohl das Einkommen als auch die zulässige Miete von der Haushaltsgröße und der Mietenstufe abhängen. Die reinen gesetzlichen Miethöchstbeträge reichen 2026 für einen Einpersonenhaushalt von 361 Euro in Mietenstufe I bis 677 Euro in Mietenstufe VII. Bei fünf Personen steigen sie auf 694 bis 1.302 Euro.

Bei den Einkommensgrenzen reicht die Spanne für einen Einpersonenhaushalt 2026 von 1.443 Euro in Mietenstufe I bis 1.619 Euro in Mietenstufe VII wohngeldrechtlichem Einkommen. Für einen Fünfpersonenhaushalt liegen die entsprechenden Werte bei 3.822 bis 4.200 Euro.

Wichtig ist jedoch: Diese Tabellenwerte sind keine Garantie für einen bestimmten Wohngeldbetrag. Entscheidend sind immer die individuelle Einkommensberechnung, die tatsächliche berücksichtigungsfähige Miete, die Haushaltszusammensetzung und weitere persönliche Faktoren.

Quellen und weiterführende Informationen

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