Wer pflegebedürftig ist und zu Hause versorgt wird, kann 2026 je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dabei ist wichtig, zwischen Pflegegeld, ambulanten Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag zu unterscheiden.
Das Pflegegeld ist vor allem für Menschen gedacht, die ihre häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtlich tätige Personen sicherstellen. Ein ambulanter Pflegedienst wird dagegen über die sogenannten Pflegesachleistungen finanziert. Beide Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombiniert werden.
Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad
Das monatliche Pflegegeld steigt mit dem Pflegegrad. Pflegegrad 1 erhält kein reguläres Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 besteht bei sichergestellter häuslicher Pflege ein Anspruch.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat 2026 | Pflegegeld pro Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 4.164 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 7.188 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 9.600 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 11.880 € |
Die Beträge entsprechen den für 2026 geltenden Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung.
Pflegegrad 1: Welche Unterstützung gibt es?
Bei Pflegegrad 1 wird kein monatliches Pflegegeld gezahlt. Trotzdem bestehen verschiedene Ansprüche zur Unterstützung der häuslichen Versorgung.
Eine wichtige Leistung ist der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Er kann beispielsweise für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag oder bestimmte Leistungen ambulanter Dienste eingesetzt werden.
Damit stehen bei Pflegegrad 1 grundsätzlich bis zu:
131 Euro × 12 Monate = 1.572 Euro pro Jahr
für den entsprechenden Entlastungszweck zur Verfügung.
Pflegegrad 1 unterscheidet sich damit deutlich von den Pflegegraden 2 bis 5: Es gibt kein frei verfügbares Pflegegeld, dafür aber verschiedene zweckgebundene Unterstützungsleistungen.
Pflegegrad 2: 347 Euro Pflegegeld
Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 2026 347 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige oder andere geeignete Pflegepersonen sichergestellt wird.
Zusätzlich können bis zu 796 Euro monatlich für ambulante Pflegesachleistungen eingesetzt werden. Diese Leistungen können beispielsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung oder Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen zugelassenen Pflegedienst umfassen.
Hinzu kommt der monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro.
Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegeld
Bei Pflegegrad 3 erhöht sich das Pflegegeld 2026 auf 599 Euro pro Monat.
Alternativ können bis zu 1.497 Euro monatlich für ambulante Pflegesachleistungen genutzt werden. Auch hier ist eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen möglich.
Wer beispielsweise regelmäßig einen ambulanten Pflegedienst benötigt, kann einen Teil des Sachleistungsbudgets ausschöpfen und gleichzeitig noch einen entsprechenden Anteil des Pflegegeldes erhalten.
Pflegegrad 4: 800 Euro Pflegegeld
Bei Pflegegrad 4 beträgt das Pflegegeld 800 Euro monatlich beziehungsweise 9.600 Euro im Jahr.
Für einen ambulanten Pflegedienst stehen bis zu 1.859 Euro monatlich als Pflegesachleistung zur Verfügung.
Auch bei Pflegegrad 4 kann das Pflegegeld mit Sachleistungen kombiniert werden. Entscheidend ist dabei, wie viel des Sachleistungsbudgets tatsächlich genutzt wird.
Pflegegrad 5: 990 Euro Pflegegeld
Den höchsten monatlichen Pflegegeldbetrag erhalten Menschen mit Pflegegrad 5. 2026 sind es 990 Euro monatlich beziehungsweise 11.880 Euro jährlich.
Für ambulante Pflegesachleistungen kann bis zu 2.299 Euro pro Monat eingesetzt werden.
Pflegegrad 5 ist für Menschen vorgesehen, bei denen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten vorliegen und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung bestehen.
Pflegegeld oder Pflegedienst: Was ist der Unterschied?
Beim Pflegegeld wird die häusliche Pflege selbst organisiert. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese kann grundsätzlich selbst darüber verfügen und verwendet es häufig als Anerkennung für die Unterstützung durch Angehörige oder andere Pflegepersonen.
Bei den Pflegesachleistungen bezahlt die Pflegekasse dagegen Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes bis zum jeweiligen Höchstbetrag.
Die beiden Systeme lassen sich auch kombinieren.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig
Wer sowohl Angehörige als auch einen ambulanten Pflegedienst einsetzt, kann die sogenannte Kombinationsleistung nutzen.
Ein Beispiel aus der Praxis des Bundesgesundheitsministeriums verdeutlicht das Prinzip: Bei Pflegegrad 2 stehen 796 Euro für Pflegesachleistungen und 347 Euro Pflegegeld zur Verfügung. Werden beispielsweise 398 Euro Sachleistungen genutzt, entspricht dies 50 Prozent des maximalen Sachleistungsbetrags. In diesem Fall verbleiben 50 Prozent des Pflegegeldes, also 173,50 Euro.
Das Grundprinzip lautet:
Je stärker das Sachleistungsbudget genutzt wird, desto geringer fällt das anteilige Pflegegeld aus.
Tabelle: Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026
Die wichtigsten monatlichen Beträge lassen sich so zusammenfassen:
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| 1 | 0 € | keine reguläre Sachleistung | 131 € |
| 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Die Pflegesachleistungen sind zweckgebunden und werden nicht einfach zusätzlich zum Pflegegeld auf das Konto ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag ist ebenfalls zweckgebunden.
Entlastungsbetrag von 131 Euro für alle Pflegegrade
Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege unabhängig vom Pflegegrad zu. 2026 beträgt er bis zu 131 Euro monatlich beziehungsweise bis zu 1.572 Euro jährlich.
Das Geld kann unter anderem für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden. Dazu können beispielsweise Betreuungsangebote oder bestimmte Hilfen im Haushalt gehören.
Nicht verbrauchte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen in die folgenden Monate übertragen werden. Für nicht ausgeschöpfte Beträge am Jahresende gelten ebenfalls Übertragungsregelungen.
Gibt es zusätzlich Geld für Wohnungsanpassungen?
Neben den monatlichen Leistungen können weitere Leistungen der Pflegeversicherung relevant sein. Dazu gehören beispielsweise Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
Auch Pflegehilfsmittel und weitere Unterstützungsangebote können je nach individueller Situation eine Rolle spielen. Deshalb sollte bei der Pflegeplanung nicht ausschließlich auf das monatliche Pflegegeld geschaut werden.
Verhinderungspflege 2026
Eine weitere wichtige Leistung für pflegende Angehörige ist die Verhinderungspflege. Wenn eine private Pflegeperson beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit vorübergehend ausfällt, kann die Pflegeversicherung bei Pflegegraden 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege übernehmen.
2026 steht hierfür zusammen mit der Kurzzeitpflege ein Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Während einer Verhinderungspflege wird das bisher bezogene Pflegegeld außerdem für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt.
Was muss man beim Pflegegeld beachten?
Pflegegeld ist nicht einfach ein zusätzliches Einkommen ohne weitere Voraussetzungen. Entscheidend ist, dass die häusliche Pflege tatsächlich sichergestellt ist.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss außerdem regelmäßig einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Bei Pflegegraden 2 und 3 ist dieser grundsätzlich halbjährlich vorgesehen; bei Pflegegrad 4 und 5 kann die Beratung weiterhin vierteljährlich erfolgen.
Der Beratungsbesuch soll dazu beitragen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen.
Fazit: Bis zu 990 Euro Pflegegeld im Monat
2026 erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 347 Euro, mit Pflegegrad 3 599 Euro, mit Pflegegrad 4 800 Euro und mit Pflegegrad 5 990 Euro Pflegegeld monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld.
Wer einen ambulanten Pflegedienst benötigt, kann stattdessen beziehungsweise ergänzend Pflegesachleistungen nutzen. Diese reichen 2026 von bis zu 796 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 monatlich.
Zusätzlich steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Welche Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weiteren Unterstützungsangeboten sinnvoll ist, hängt daher stark vom individuellen Pflegebedarf und der Organisation der häuslichen Versorgung ab.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Gesundheit – Häusliche Pflege
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegegeld
- Bundesministerium für Gesundheit – Ambulante Pflegesachleistungen
- Bundesministerium für Gesundheit – Weitere Leistungen und Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (PDF)