Pflegegeld Tabelle: Leistungen & Pflegesachleistungen nach Pflegegrad 2026

Wer im Alltag auf Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Haushaltsführung angewiesen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Besonders wichtig sind dabei das Pflegegeld und die ambulanten Pflegesachleistungen. Welche Leistung infrage kommt und wie hoch sie ausfällt, hängt vor allem vom anerkannten Pflegegrad ab.

Für 2026 gelten dabei höhere Leistungsbeträge als noch 2024. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Beträge für die häusliche Pflege.

Hinweis: Die genannten Beträge beziehen sich auf die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2026. Ob und in welchem Umfang tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt von den individuellen Voraussetzungen und der konkreten Pflegesituation ab. (BMG)

Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026 im Überblick

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Pflegegeld für selbst organisierte Pflege und Pflegesachleistungen, die beispielsweise über einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Für Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld und keine reguläre Pflegesachleistung. (BMG)

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat Pflegesachleistungen bis zu pro Monat
Pflegegrad 1 0 € 0 €
Pflegegrad 2 347 € 796 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 €

Die Werte gelten seit dem 1. Januar 2025 und damit auch im Jahr 2026. (BMG)

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung. Sie richtet sich insbesondere an Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden und die erforderliche Pflege beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisieren.

Das Geld wird von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Wie es innerhalb der Familie für die Pflege eingesetzt wird, kann grundsätzlich selbst organisiert werden. (BMG)

Voraussetzung für reguläres Pflegegeld ist grundsätzlich mindestens Pflegegrad 2. Die Höhe steigt mit dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Damit stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 monatlich fast 1.000 Euro Pflegegeld zur Verfügung.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind keine direkte Geldzahlung an die pflegebedürftige Person. Stattdessen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für bestimmte Pflegeleistungen, die durch zugelassene ambulante Pflegedienste erbracht werden.

Dazu können beispielsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung gehören. Die maximal erstattungsfähigen Beträge sind vom Pflegegrad abhängig.

2026 gelten folgende Höchstbeträge:

Pflegegrad Maximale Pflegesachleistung
1 0 €
2 796 €
3 1.497 €
4 1.859 €
5 2.299 €

Die Beträge stellen jeweils den maximalen monatlichen Leistungsrahmen dar. Werden tatsächlich weniger Leistungen eines Pflegedienstes benötigt, wird entsprechend weniger abgerechnet.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Was ist besser?

Ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen sinnvoller sind, hängt von der persönlichen Pflegesituation ab. Wer überwiegend durch Angehörige versorgt wird, kann vom Pflegegeld profitieren. Wird dagegen regelmäßig ein professioneller Pflegedienst benötigt, können Pflegesachleistungen die bessere Lösung sein.

Es muss aber nicht zwingend eine Entweder-oder-Entscheidung sein. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Diese sogenannte Kombinationsleistung ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der häuslichen Pflege. (BMG)

Beispiel für eine Kombinationsleistung

Angenommen, eine Person mit Pflegegrad 3 hat Anspruch auf maximal 1.497 Euro Pflegesachleistungen. Ein ambulanter Pflegedienst nutzt davon beispielsweise 50 Prozent, also 748,50 Euro.

In diesem Fall kann grundsätzlich noch ein entsprechender Anteil des Pflegegeldes bezogen werden. Bei Pflegegrad 3 beträgt das volle Pflegegeld 599 Euro. Werden 50 Prozent der Sachleistung ausgeschöpft, bleiben rechnerisch 50 Prozent des Pflegegeldanspruchs übrig, also 299,50 Euro.

Die genaue Berechnung erfolgt nach dem Verhältnis der in Anspruch genommenen Sachleistung.

Entlastungsbetrag 2026

Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es weitere Unterstützung. Besonders wichtig ist der Entlastungsbetrag. Er beträgt 2026 bis zu 131 Euro monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden. (BMG)

Der Entlastungsbetrag ist dabei nicht mit dem Pflegegeld gleichzusetzen. Er wird zweckgebunden für bestimmte Leistungen eingesetzt und nicht einfach zusätzlich als frei verfügbares Bargeld ausgezahlt.

Pflegegrad 1: Welche Leistungen gibt es?

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf reguläres Pflegegeld und auch nicht auf die klassischen ambulanten Pflegesachleistungen. Trotzdem gibt es verschiedene Unterstützungsangebote.

Dazu gehört insbesondere der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Außerdem können je nach individueller Situation weitere Leistungen der Pflegeversicherung infrage kommen. (BMG)

Pflegegrad 1 sollte deshalb nicht mit „keine Pflegeleistungen“ gleichgesetzt werden. Die Art der Unterstützung unterscheidet sich vielmehr von den Leistungsansprüchen ab Pflegegrad 2.

Weitere wichtige Pflegeleistungen 2026

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind nur ein Teil des Leistungssystems der Pflegeversicherung. Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation können beispielsweise auch Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung relevant sein.

Für die Tages- und Nachtpflege gelten 2026 beispielsweise folgende monatlichen Höchstbeträge für die Pflegegrade 2 bis 5:

Pflegegrad Tages-/Nachtpflege 2026
Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 721 €
Pflegegrad 3 1.357 €
Pflegegrad 4 1.685 €
Pflegegrad 5 2.085 €

Besonders wichtig: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege können neben ambulanten Pflegesachleistungen beziehungsweise anteiligem Pflegegeld genutzt werden. (BMG)

Auch bei der Kurzzeitpflege gibt es 2026 Veränderungen und einen gemeinsamen Jahresbetrag. Der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 2026 bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. (BMG)

Pflegegeld Tabelle 2026: Das Wichtigste zusammengefasst

Die Pflegegeldbeträge sind 2026 klar nach Pflegegrad gestaffelt. Während Pflegegrad 1 kein reguläres Pflegegeld vorsieht, erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zwischen 347 und 990 Euro monatlich.

Bei professioneller Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst stehen dagegen je nach Pflegegrad bis zu 796, 1.497, 1.859 beziehungsweise 2.299 Euro monatlich als Pflegesachleistung zur Verfügung.

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Entlastungsbetrag
1 – – bis 131 €
2 347 € bis 796 € bis 131 €
3 599 € bis 1.497 € bis 131 €
4 800 € bis 1.859 € bis 131 €
5 990 € bis 2.299 € bis 131 €

Wer Angehörige zu Hause pflegt, sollte deshalb nicht nur auf das Pflegegeld schauen. Je nach Pflegesituation kann eine Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tagespflege und weiteren Leistungen deutlich sinnvoller sein.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Die genannten Beträge beziehen sich auf die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2026. Ob und in welchem Umfang tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt von den individuellen Voraussetzungen und der konkreten Pflegesituation ab. (BMG)

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